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Leitz case

So unterstützen wir Leitz bei Fragestellungen rund um Vorschriften und Gesetze

 

Entwicklung von Online- und Printanleitungen

Leitz ist Teil der Esselte Group, welche innovative Produkte zur Organisation und Vereinfachung der modernen Arbeit entwickelt. Die Leitz Anleitungen werden in 24 Sprachen übersetz und waren sehr umfangreich, was sowohl zu hohen Druckkosten als auch sehr dicken und unhandlichen Anleitungen führte. Leitz suchte daher nach einem neuen Weg, um sowohl den Endkunden die benötigten Produktinformationen zur Verfügung zu stellen als auch gleichzeitig die weiterhin sichere Verwendung der Produkte zu garantieren. INSTRKTIV recherchierte welche Informationen aus Sicht der Gesetzgebung zwingend in einer Anleitung enthalten sein müssen und reduzierte den Papierverbauch somit um rund 40 bis 50%.

Empfehlungen zu Produktkennzeichnungen

Eines der von Leitz hergestellten Produkte ist eine innovative LED Armatur. INSTINKTIV überprüfte unter anderem, welchen Anforderungen diese Armatur im Bereich der Produktkennzeichnung unterliegt. Die Prüfung ergab, dass LED Beleuchtungen nach EU Vorschriften den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie auch Richtlinie 2009/125/EG genannt, entsprechen müssen. Hieraus ergibt sich ebenfalls die Notwendigkeit der Anwendung von EU-Richtlinie 2010/30/EU zur Energieverbrauchskennzeichnung, sowie von der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten. Diese Vorschriften stellen jeweils Anforderungen an Produktinformationen, Anleitungen sowie Produktkennzeichnungen. INSTRKTIV identifizierte alle notwenigen Anforderungen um diese anschließend gemäß der Vorschriften und Richtlinien in allen erforderlichen Kommunikationsmitteln anzuwenden.

Ausarbeitung der EG-Konformitätserklärung

Die LED Armatur wird durch eine App betrieben, welche über Bluetooth mit der Vorrichtung kommuniziert. Hieraus entsteht die Notwendigkeit der Anwendung vonRichtlinie 2014/53/EU zur Bereitstellung von Funkanlagen. Diese Richtlinie stellt Anforderungen an die EG-Konformitätserklärung. So darf dem Produkt z.B. eine verkürzte Fassung der EG-Konformitätserklärung beiliegen, sofern diese auf die Internetadresse verweist, auf welcher die vollständige EG-Erklärung eingesehen werden kann. Die Richtlinie stellt ebenfalls inhaltliche Anforderungen an beide EG-Erklärungen. INSTRKTIV erstellte beide EG-Erklärungen unter Beachtung aller Anforderungen.